Unfälle im Straßenverkehr sind die häufigsten Ursachen für die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, wobei zwischen Sach- und Vermögensschäden einerseits und Schmerzensgeldansprüchen andererseits zu unterscheiden ist.

Das Haftungs- und Schadensrecht umfasst darüber hinaus Ansprüche wegen medizinischer Behandlungsfehler, aus Produkthaftung, wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sowie vertraglichen und gesetzlichen Regelungen, Schäden aus unerlaubten oder kriminellen Handlungen, Verletzungen des Persönlichkeits- oder des Eigentumsrechts.

Zu unseren Tätigkeiten gehören neben der Ermittlung des Sachverhalts die Vertretung gegenüber Schädigern und deren Versicherungen auch die Abwehr vermeintlicher oder Minimierung tatsächlicher Schadensersatzansprüche.

Auf unsere große Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen Regulierung als auch bei der gerichtlichen Vertretung können Sie zurückgreifen.

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