Die individuelle und interessengerechte Lösung der vielfältigen Rechtsfragen, die sich rund um die Immobilie stellen, bilden einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Im Hinblick auf die erheblichen Werte einer Immobilie ist im Konfliktfall eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend geboten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Wir bieten rechtlich qualifizierte Beratung bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen in allen Fragen des Immobilienrechts. Bereits während der Vertragsverhandlungen helfen wir bei der Durchsetzung Ihrer Rechtspositionen gegenüber dem Vertragspartner und übernehmen die Korrespondenz mit dem Notar. Nach Beurkundung des Kaufvertrages stehen dessen Abwicklung, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, ggf. auch die Rückabwicklung des Vertrages im Vordergrund.

Auch die Belastung eines Grundstücks mit Grundschulden, Hypotheken oder Reallasten sowie Fragen der Nutzung wie Nießbrauch und Dienstbarkeiten sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, bei deren Umsetzung wir Sie unterstützen.

Die Berechtigung und Höhe einer Maklercourtage prüfen wir ebenso wie die Frage der Haftung des Maklers wegen Angaben im Exposé oder falscher Auskünfte.

Nachbarrechtliche Streitigkeiten sollten möglichst gütlich beigelegt werden; scheitern diese Bemühungen, helfen wir Ihnen bei der gerichtlichen Auseinandersetzung.

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