Mietverträge sind aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken. Mieter und Vermieter von Wohnungen und Gewerbeflächen bedürfen ebenso der qualifizierten rechtlichen Beratung und in nicht seltenen Konfliktfällen auch der kompetenten gerichtlichen Vertretung wie Pächter und Verpächter von landwirtschaftlichen Flächen oder Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes. Dies gilt umso mehr, als häufige gesetzgeberische Reformen und eine sich ständig ändernde Rechtsprechung das Mietrecht prägen.

Im Bereich des Gewerberaummietrechts kommt wegen der üblicherweise langen Vertragslaufzeiten bereits dem Entwurf und der Verhandlung der Verträge sowie der Optimierung der Vertragsinhalte erhebliche Bedeutung zu. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen sollen Ihnen langfristig als verlässliche Basis dienen und den Verwaltungsaufwand minimieren. Musterverträge helfen hier nicht weiter.

Bei der Wohnraummiete unterstützen wir Sie bei Fragen der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzuges und begleiten Sie im Rahmen von Räumungs- und Zahlungsprozessen bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung. Auch stehen wir – sowohl der Vermieter- als auch der Mieterseite – bei den typischen Streitfällen (Mietrückstände, Mietmängel, Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung) zur Seite.

Das Recht des Wohnungseigentums steht im Spannungsfeld zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung. Wir beraten Hausverwaltungen, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Verwaltungsbeiräte bei Beschlussanfechtungen, der Aufstellung von Wirtschaftsplänen, der Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, baulichen Veränderungen und Sanierungen. Bei Konflikten zwischen Eigentümergemeinschaften und Bauträgern, Handwerkern und Architekten helfen wir Ihnen, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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