Zur Vermeidung langfristiger gerichtlicher Auseinandersetzungen eröffnet die Mediation als alternatives Verfahren eine hervorragende Möglichkeit zur Konfliktbeilegung. Die Beteiligten erarbeiten in einem strukturierten freiwilligen Verfahren konstruktiv eine Lösung. Das derart erarbeitete Ergebnis hat befriedende Wirkung und ist in der Regel von langfristigem Bestand. Der Mediator ist allparteilich, er trifft keine Entscheidungen, sondern moderiert das Verfahren. Nicht selten ist es sinnvoll, dass die an der Mediation beteiligten Parteien (Medianden) von einem Anwalt begleitet werden.

Mediationen bieten sich insbesondere dann an, wenn die Parteien auch weiterhin Kontakt miteinander haben, z. B. als Gesellschafter, Familienmitglieder, als Nachbarn oder Arbeitskollegen.

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