Verkehrsrecht: Anwendbarkeit der Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen
(LG Wuppertal, Urteil vom 16.07.2015, 9 S 25/15)
Auch auf Parkplätzen ist die Straßenverkehrsordnung, zumindest ihrem Sinngehalt nach, anwendbar. Kommt es im Rahmen eines Wendemanövers auf einem Parkplatz zu einem Verkehrsunfall und ist ein Fehlverhalten des Unfallbeteiligten nicht bewiesen, ist es aufgrund des groben Verkehrsverstoßes des Wendenden gerechtfertigt, die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktreten zu lassen.