Auch wenn das Arbeitsleben durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen stark reglementiert ist, helfen individuell gestaltete Arbeitsverträge Problemfelder wie Vergütung, Eingruppierung, Direktionsrecht oder Kündigung zu regeln und Konflikte zu vermeiden.
Die anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung eines Aufhebungsvertrages, einer Änderungskündigung oder in einem Kündigungsschutzprozess erfordert neben fundierten juristischen Kenntnissen taktisches Vorgehen und wirtschaftliches Denken.
Bereits im Vorfeld sind die soziale Auswahl, betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigungsgründe und das Vorliegen von Kündigungsverboten zu prüfen sowie Abfindungen abzuwägen. Die anwaltliche Begleitung von Gesprächen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Arbeitgebern wie Arbeitnehmervertretungen stehen wir bei der Wahrung und Durchsetzung kollektivarbeitsrechtlicher Interessen, der Erstellung von Sozialplänen und der Durchführung von Massenentlassungen zur Verfügung.