Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Im Rahmen einer ausführlichen und auf den Einzelfall bezogenen Beratung stehen wir sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen mit technischer und rechtlicher Kompetenz zur Seite und bieten Ihnen unter Beachtung der Risiken und Kosten eine effiziente Lösungsstrategie.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere das Erstellen, Überprüfen und Überarbeiten von Bau- und Architekten-, ARGE- sowie Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen. Neben der baubegleitende Rechtsberatung helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, der Einleitung und Durchführung von selbständigen Beweisverfahren sowie der Überprüfung von Werklohn- und Honorarrechnungen nach VOB/B, BGB, HOAI.

Wir unterstützen Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche und beraten diese im Rahmen von Auftrags- und Vergabeverhandlungen. Von Vertragsschluss angefangen helfen wir bei der rechtssicheren Durchführung Ihrer Bauvorhaben, so bei Vergütungsfragen, korrekter Stellung von Nachtragsangeboten, Anmeldung von Mehrkosten, Abwehr von Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüchen.

Architekten und Bauingenieure beraten wir sowohl während der einzelnen Leistungsphasen als auch bei der Durchsetzung offener Honorarforderungen.

Die Begleitung von Bauherren von Beginn ihrer Planung bis zum vollständigen Abschluss des Bauvorhabens gehört ebenso zu unseren Kompetenzen wie deren Vertretung gegenüber Behörden (Baugenehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klage vor den Verwaltungsgerichten etc.).

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