Das Scheitern der persönlichen Lebensplanung fordert die Lösung komplexer existenzieller, wirtschaftlicher und persönlicher Probleme. Einfühlungsvermögen und Sensibilität sind bei ehelichen und familiären Auseinandersetzungen unerlässlich.
Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Fragen beziehen sich nicht nur auf die Durchführung von Scheidungsverfahren einschließlich der Regelung des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung.
Wesentlicher Bestandteil anwaltlicher Beratung ist auch die interessengerechte Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen unter Einbeziehung erbrechtlicher Aspekte. Hierzu gehört die vorausschauende Planung einer bevorstehenden Trennung und schließlich Verhandlung und Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Nicht selten überschneiden sich private und geschäftliche Interessen, die es zu koordinieren und zu lösen gilt.
Zur Durchsetzung von Besuchsrecht und elterlicher Sorge bedarf es neben juristischer Fachkenntnis Einfühlungsvermögen und Augenmaß unter besonderer Berücksichtigung kindlicher Belange.