Das Handelsrecht prägt nicht nur die Beziehungen zwischen Verkäufer und Verbraucher, sondern regelt auch die Inhalte von Geschäften der Handelsunternehmen und Produzenten untereinander.
Vertriebs-, Lizenz- und Franchiseverträge, Kauf- und Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Recht der Handelsvertreter sind Bestandteile des Geschäftslebens und das notwendige Instrumentarium für erfolgreiche Unternehmen und Projekte. Sie erfordern neben guter Rechtskenntnis auch wirtschaftliches Verständnis sowie das Abwägen von Chancen und Risiken.
Wir haben die Erfahrung aus langjähriger Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen, Handwerksbetrieben und Freiberuflern, auf die Sie zurückgreifen und bauen können.