Alleine im Jahr 2013 gab es in Deutschland 26.300 Unternehmensinsolvenzen, von denen sowohl Gläubiger als auch Geschäftsleitung und Gesellschafter sowie Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens betroffen sein können.
Bereits im Vorfeld von Insolvenzen versuchen wir unsere Mandanten bestmöglich für den Fall der Überschuldung und/oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners zu schützen. Im Vordergrund steht das Sicherheitenmanagement von Lieferanten und Banken, damit diese in der Insolvenz vorrangig befriedigt werden (Aus- und Absonderungsrechte) und nicht lediglich auf die Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle, welche häufig mit einem Totalausfall verbunden ist, angewiesen sind.
In Insolvenzverfahren werden Geschäftsführer und Gesellschafter regelmäßig von Insolvenzverwaltern wegen Schadensersatzansprüchen oder Nachschusspflichten in Anspruch genommen. Bei der Abwehr dieser Haftungsansprüche stehen wir Ihnen zur Seite.
Gleiches gilt für Ansprüche wegen Insolvenzanfechtung oder offener Forderungen des insolventen Unternehmens. Das Insolvenzrecht bringt viele rechtliche Besonderheiten mit sich, auf die wir Sie hinweisen und vorbereiten.
Schließlich beraten wir unsere Mandanten im Umgang mit (vorläufigen) Insolvenzverwaltern wegen vertraglicher Beziehungen zu insolventen Unternehmen (bspw. Miet- und Werkverträge) und deren weiterer Entwicklung.