Unsere Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung helfen Ihnen bei der steuerlichen Optimierung Ihrer unternehmerischen, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Planungen. Wir vertreten Unternehmen, Vereine, Selbständige, Verbände und Privatpersonen bei der Auseinandersetzung mit den Finanz– und Zollbehörden und stehen Ihnen als Berater bei Betriebsprüfungen ebenso bei wie bei Einspruchsverfahren und Verfahren vor allen Finanzgerichten – gegebenenfalls auch als Ergänzung und Begleitung Ihrer Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer – zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner besitzt neben dem rechtlichen auch das steuerrechtliche Wissen, auf das Sie zurückgreifen können.
Unsere steuer- und steuerstrafrechtlichen Expertisen dienen der strategischen Ausrichtung, um Maßnahmen der Steuerfahndung wie Durchsuchung und Beschlagnahme zu vermeiden und Einigungen mit den Steuerbehörden zu erreichen. Insbesondere steuerstrafrechtliche Verfahren erfordern ganzheitliches Vorgehen im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess sowie Routine im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Der Verteidiger in einem Steuerstrafverfahren bedarf daher neben dem prozessrechtlichen Können auch der steuerrechtlichen Qualifikation.