Das Versicherungsvertragsrecht ist eine komplexe Materie. Wir unterstützen Sie als Versicherungsnehmer oder als versicherte Person (Privatperson oder Unternehmen) in allen Versicherungszweigen gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft. Insbesondere sind wir Ihnen bei der Regulierung des Versicherungsfalls behilflich.

Häufig ergeben sich bei Lebensversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, privaten Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen Streitigkeiten hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes. Die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Überprüfung deren Wirksamkeit steht hierbei im Vordergrund. Dies gilt insbesondere für die in Versicherungsbedingungen regelmäßig zu findenden Risikoausschlüsse.

In allen Fällen bemühen wir uns um eine schnelle, kostengünstige und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte eine außergerichtliche Lösung allerdings nicht möglich sein, können Sie auf unsere forensische Erfahrung zählen.

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