Erfolgreiche Kündigungsschutzklage eines Energieanlagenelektronikers bei Vorwurf der unberechtigten Privatnutzung des Dienstfahrzeuges und Arbeitszeitbetrugs
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2020 – 6 Sa 522/20)
Aufgrund von Auswertungen des elektronischen Fahrtenbuches wurde einem als Energieanlagenelektroniker im Außendienst bei einer Netzbetreiberin Beschäftigten die untersagte und daher unberechtigte Privatnutzung des Dienstfahrzeuges und daraus folgend ein Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Sie kündigte nach Anhörung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis mit dem aufgrund langjähriger Beschäftigung tariflich unkündbaren Kläger im November 2019 fristlos.
Längere Standzeiten verteidigte der Kläger mit im Auto ausgeführten, vorbereitenden Arbeiten für seine Montagen, was nicht zu widerlegen war. Kurze Umwege und Aufenthalte zu Hause fielen aus Sicht des Gerichts angesichts der langen beanstandungsfreien Beschäftigungszeit und des zeitlich begrenzten Aufenthalts zu Hause nicht derart ins Gewicht, so dass die Interessenabwägung zu Lasten der Arbeitgeberin ausging.
Bezüglich des weiteren Vorwurfs, der Kläger habe während der Arbeitszeit einige Male einen Freund besucht, berücksichtigte das Gericht u.a., dass der Kläger sein normales tägliches Arbeitspensum jeweils erledigt hatte. Soweit sich der Kläger laut der Aufzeichnung im elektronischen Fahrtenbuch einmal zwei Stunden zu Hause aufgehalten haben soll, hatte die Beklagte dem Betriebsrat dies nicht mitgeteilt, so dass die Kündigung mangels ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats darauf nicht gestützt werden konnte.