Problematik der Betriebsaufspaltung
(BFH, Urteil vom 22. Oktober 2013 – AZ X R 14/11)
Der BFH hatte sich in einer aktuellen Entscheidung nochmals mit der Problematik der Betriebsaufspaltung auseinandergesetzt. Die Konsequenzen der Betriebsaufspaltung sind von Bedeutung. Entfallen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung führt dies nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig zur Betriebsaufgabe und damit zur Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven. Der BFH hat entschieden, dass die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung durch die Anwendung der Grundsätze der Gesamtplan-Rechtsprechung nicht verhindert werden können. Es liegt daher in der Entscheidung des Steuerpflichtigen, eine betriebliche Einheit insgesamt oder die jeweiligen Wirtschaftsgüter einzeln zu übertragen.